Arbeit, Kinderrechte
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Kinderrechte in der Entwicklungszusammenarbeit – ein paar Eindrücke vom Training

Seit mehreren Jahren befasse ich mich beruflich mit Kinderrechten und Entwicklungszusammenarbeit. Wie so vieles kam auch dieser Bereich im laufenden Jahr etwas zu kurz – dafür freue ich mich umso mehr, dass ich kürzlich Gelegenheit hatte, an einem Training of Trainers (ToT) zum neuen Leitfaden „Kinderrechte in der Entwicklungszusammenarbeit“ teilzunehmen.

Dieser Leitfaden wurde ganz neu vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) in Zusammenarbeit mit dem Sektorvorhaben „Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten“ der GIZ entwickelt und in bisher drei GIZ-Vorhaben in Burkina Faso, Guatemala und Kirgistan erprobt.

Ziel des Leitfadens und der darin ausgearbeiteten dreitägigen Fortbildung ist es, „ Teilnehmende […] für Menschenrechte, den internationalen Menschenrechtsschutz und speziell für Kinder- und Jugendrechte zu sensibilisieren und sie zu befähigen, diese in ihrem jeweiligen Arbeitskontext besser berücksichtigen und anwenden zu können.“

Judith Feige und Sandra Reitz vom DIMR, die den Leitfaden maßgeblich erarbeitet haben, stellten ihn im Rahmen des zweitägigen ToT vom 20.-21.11. 2014 vor. Dabei wechselten sich Einheiten mit theoretischem Input zum Thema Kinderrechte mit der Erprobung und Reflexion von Methoden, die der Leitfaden vorschlägt, ab.

Der Kreis der Teilnehmenden setzte sich im Wesentlichen aus MitarbeiterInnen der GIZ sowie freiberuflichen GutachterInnen zusammen. Somit konnte vieles anhand praktischer Beispiele diskutiert und reflektiert werden – wenn auch die Abschlussauswertung ergab, dass sich viele noch mehr Praxis gewünscht hätten. Rückblickend fand ich es auch etwas schade, dass nicht noch mehr Teilnehmende anderer Organisationen, insbesondere von NGOs, anwesend waren. Das lag aber auch wohl am starken GIZ-Fokus der Veranstaltung.

Seit mehreren Jahren arbeite ich mit dem Thema Kinderrechte als Kern- und Querschnittsthema in Projekten und plane nun schon länger, dazu ein Trainingsmodul zu erarbeiten – nicht nur für die Arbeit im EZ-Kontext, sondern auch für die Umsetzung im Globalen Lernen und der Arbeit mit Bildungseinrichtungen.

Somit hatte mir von dem Training vor allem erhofft, mehr über konkrete Methoden zur Vermittlung von Inhalten zum Thema Kinderrechte und insbesondere zur Sensibilisierung von Schulungsteilnehmenden zu erhalten. Diese Erwartungen wurden auch voll erfüllt. Ich habe viele interessante Anregungen erhalten, sowohl aus dem Leitfaden wie auch durch die Erprobung und Diskussion ausgewählter Methoden.

ToT Kinderrechte_wie weiter

Gemeinsames Brainstorming: Wie gelingt es uns Freiberuflern, das ToT Kinderrechte in unsere jeweiligen Angebote zu integrieren? (Foto: C. Grauer)

Ich bin nun also sehr motiviert, mir im neuen Jahr die Zeit zu nehmen, meine Ideen dazu in Form eines konkreten Konzeptes auszuarbeiten. Dazu war die letzte Gruppenarbeit hilfreich, in der wir die Planungsmethode PATH erprobten und zwar anhand der Frage, wie wir als freiberuflich tätige GutachterInnen die Erkenntnisse aus diesem zweitätigen ToT nun konkret in unser jeweiliges Angebot mit aufnehmen können.

Abschließend nochmals vielen Dank an die Organisatorinnen für zwei lehrreiche und interessante Tage inklusive eines reibungslosen Ablaufs.

Literaturhinweis: Der Leitfaden ist gerade erst erschienen (tasächlich genau am ersten Tag des Trainings, das mit dem 25. Jahrestag der Verabschiedung der UN CRC zusammenfiel), bislang aber noch nicht online erhältlich. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Reihe weiterer hilfreicher Publikationen zum Thema Kinderrechte herausgegeben, etwa das ABC der Kinderrechte, abrufbar auf der Publikationsseite des Instituts.

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